FÖRDERMÖGLICHKEITEN für unsere Aus- und Fortbildungen

Fortbildung ist die beste Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und dient der Existenzsicherung. Dies haben die staatlichen Stellen in den europäischen Ländern längst erkannt und zahlreiche Förderprogramme entwickelt. Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert in Deutschland mit über 9 Milliarden Euro viele tausend Menschen. Er erhöht die Berufschancen und hilft, neue Kenntnisse zu erwerben. Gut möglich, dass die ESF geförderten Programme auch für Sie interessant sind.

Weitere Informationen unter http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/inhalt.html.

Wir haben als langjähriger Weiterbildungsträger in den deutschsprachigen Ländern auf diese Entwicklung reagiert und ein anerkanntes Qualitätsmanagement nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) eingeführt. Die Europäische Penzel-Akademie wurde 2009 und 2012 von der Certqua (Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungs systemen in der Beruflichen Bildung mbH), Bonn, erfolgreich zertifizieren (CERTQUA 12–16647–T).Die aktuelle Zertifizierung ist bis zum 07.09.2022 gültig.

Deutschlandweite Förderung:

Bildungsprämie

Wenn Sie beruflich weiterkommen wollen und an unserem Weiterbildungsangebot interessiert sind, zahlt sich die Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus – mit der Bildungsprämie. Denn, wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen wollen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein – es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro Wert sein.
Mehr informationen unter der Info-Nummer 0800 2623-000 oder unter www.bildungspraemie.info.

 

Die Förderkriterien sind zum 01.07.2017 neu beschrieben worden und verbessern die Möglichkeiten der Schüler/innen, Kurse in Anspruch nehmen zu können.

Integrationsämter

Die Aufgabe der Integrationsämter umfasst im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Hierfür stehen den Integrationsämtern ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung - personeller, technischer wie auch finanzieller Art. Die APMFortbildung ist seit 2003 nach § 24 SchwbAV für Angehörige der medizinischen Heil- und Hilfsberufe anerkannt.
Ihr zuständiges Integrationsamt finden Sie unter www.integrationsaemter.de.

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr fördert u. a. die APM-Ausbildung bei ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten. Im Zusammenspiel mit Beratung und Förderung während der Dienstzeit wird hier ein maßgeschneidertes Paket zur Unterstützung der Eingliederung in den Zivilberuf geschnürt.
Mehr Infomationen: www.bundeswehr.de/portal

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Die Landesgesetze gehen von einer bezahlten Freistellung von mindestens drei bis maximal fünf Arbeitstagen pro Jahr (dies ist in einigen Bundesländern unterschiedlich - auch bis zu 10 Tage in zwei Jahren kumuliert) aus.

Arbeitnehmer können für die APM-Ausbildung in 14 Bundesländern grundsätzlich Bildungsurlaub beanspruchen. In Bayern und Sachsen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.

Bitte beachten Sie die Fristen (mind. 16 Wochen) für die Anerkennung der Bildungsmaßnahme durch die Landesbehörden. Die Anträge auf Anerkennung müssen von der Europäischen Penzel-Akademie gestellt werden. 

Mehr Informationen: www.iwwb.de

Förderung in den Bundesländern

Wir haben für Sie eine Übersicht der Fördermöglichkeiten nach Bundesländern erstellt, die Sie hier einsehen können. Für die Vollständigkeit können wir nicht garantieren. Sollten Sie weitere Förderstellen kennen, nehmen wir diese gern mit auf.